Klar für die Umwelt.

Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung

Neubau / Anbau

Allgemeine Informationen

Planen Sie ein Bauvorhaben, z.B. Neubau eines Einfamilienhauses oder An- und Umbaumaßnahmen bei dem Ihre Grundstücksentwässerung neu hergestellt oder geändert wird?

Hierfür ist es erforderlich neben dem Bauantrag einen Entwässerungsantrag bei uns einzureichen. Dieser Entwässerungsantrag steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Schicken Sie bitte Ihren Entwässerungsantrag in digitaler Form als PDF-Datei an die E-Mail-Adresse info@swhae.de.
Alternativ kann der Entwässerungsantrag in 3-facher Ausfertigung an unsere Adresse gesendet werden: Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung, Am Binnenhafen 1, 25813 Husum.

Sollte die Erstellung einer Grundstücksanschlussleitung vom Hauptkanal bis ca. 1 m auf Ihr Grundstück erforderlich sein, müssen Sie uns einen schriftlichen Auftrag erteilen. Ein Formular finden Sie im Download-Bereich.
Mit Ihrer Entwässerungsgenehmigung erhalten Sie ein Formular für die Berechnung der Gebühr für das Niederschlagswasser, die nach der befestigten und angeschlossenen Fläche Ihres Grundstückes berechnet wird.
Bitte beachten Sie bei der Planung und Herstellung die folgenden Technischen Hinweise für die Grundstücksentwässerung, die Ihnen auch als Download zur Verfügung stehen.

Bitte achten Sie auch darauf, dass in Rahmen des Niederschlagswassermanagements mindestens 50 % der anfallenden Niederschlagsmenge auf dem Grundstück beseitigt oder genutzt werden, bei Einfamilienhäusern mindestens 30 %. Informationen zur Ermittlung der Niederschlagsmenge und zum Nachweis erhalten Sie als Download.

Service Telefon
04841 / 8997-0

Mo. – Do. 08:00 – 16:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Bereitschaft
04841 / 8997-200

Gespräche zum normalen Telefontarif.

Infoblatt

Infoblatt (PDF)

Im Downloadbereich stehen Ihnen weitere Infoblätter, Anträge und Formulare zum herunterladen bereit.
Downloads

Technische Informationen:

  1. Grundstücksanschluss (Grundstücksanschlusskanal / Grundstücksanschlussleitung) ist die Verbindungsleitung vom öffentlichen Abwasserkanal (Sammler) bis zum ersten Übergaberevisionsschacht auf dem zu entwässernden Grundstück, maximal bis 1m hinter der Grundstücksgrenze. Ist ein Übergaberevisionsschacht nicht vorhanden, endet der Grundstücksanschluss 1m hinter der Grundstücksgrenze.
  2. Alle auf dem Grundstück verlegten Leitungen sind Sammelleitungen, die zusammengefasst das Abwasser durch die Hausanschlussleitung dem Hauptkanal zuführen. Im Erdreich dürfen nur Rohre verlegt werden, die den Bestimmungen der DIN 1986 (Grundstücksentwässerungsanlagen) entsprechen. Hinter dem Übergabekontrollschacht auf dem Grundstück können auch PVC-Leitungen (PVC-KG) verlegt werden. Die Rohrquerschnitte müssen DIN 1986 entsprechen, das Gefälle muss im Bereich 1,0 % bis 3,0 %, d. h. 1,0 cm/lfdm bis 3,0 cm/lfdm, liegen. Der Mindestquerschnitt für Hausanschlussleitungen ist 150 mm. Die Leitungen sind weitestgehend im gleichem Querschnitt, Gefälle und Material und möglichst gradlinig zu führen.
  3. Arbeiten im Straßenkörper dürfen nur von einem durch die Stadtwerke Husum Abwasserentsorgung zu beauftragenden Tiefbauunternehmer, Arbeiten auf dem Grundstück können in eigener Regie ausgeführt werden. Alle auf dem Grundstück verlegten Leitungen sind fertig verlegt in offener Baugrube abnehmen zu lassen. Erst nach erfolgter mängelfreier Abnahme darf der Rohrgraben verfüllt werden. Die Abnahme ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
  4. In Anschlusstiefen bis 1,75 auf dem Grundstück sind Kontrollschächte aus PP oder PE zulässig. Diese Schächte müssen einen lichten Mindestdurchmesser von 60 cm haben. Kontrollschächte aus Beton müssen DIN 4034 Teil 1 entsprechen. Das Gerinne ist entsprechend dem abgehenden Rohrquerschnitt offen durch den Schacht zu führen. Bei Schmutzwasser ist die Berme zu klinkern (nicht bei Fertigteilschächten).
  5. Hofeinläufe sind beim Mischsystem mit Geruchsverschluss zu versehen.
  6. Alle unter Oberkante Straße liegenden Anschluss- bzw. Einlaufstellen sind gegen Rückstau abzusichern. Hierzu ist eine Hebeanlage einzubauen.
  7. Die endgültige Fertigstellung der Entwässerungsanlage ist schriftlich anzuzeigen. Erst nach erfolgter Abnahme darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Mit dem Abnahmeantrag ist eine Skizze mit Maßen über die Lage aller Rohrleitungen und Schächte einzureichen, um die Leitungen und Schächte jederzeit aufsuchen zu können.
  8. Gemeinsam genutzte bzw. über andere Grundstücke verlaufende Leitungen sind grundbuchrechtlich abzusichern.
  9. Vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlagen ist gemäß DIN 1986 Teil 30 eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser erforderlich. Hierzu ist der Abwasserentsorgung Husum ein Prüfprotokoll von einem Unternehmen vorzulegen, das im Besitz des Gütezeichen „G“, „D“ bzw. „I“ des Güteschutz Kanalbau oder eines gleichwertigen Nachweises ist.

Grundstücksentwässerung

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Gebühren

Die umweltgerechte Abwasserentsorgung stellt einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz dar. Den aktuellen Gebührenstand erfahren Sie hier.

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